Der Parteivorstand der DKP biegt sich das Statut zurecht

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Beschluss des Bezirksvorstands der DKP Südbayern vom 27.10.2017

Der Parteivorstand der DKP hat entgegen dem Statut der DKP und entgegen den Bestimmungen des Parteiengesetzes auf der 9. PV-Tagung beschlossen, die Bezirksorganisation Südbayern der DKP aufzulösen.

Auf der 10. PV-Tagung wurde entgegen zahlreicher mahnenden Appelle von Genoss*innen, Parteigruppen, Kreisorganisationen und Bezirken an diesem Beschluss festgehalten.

Jetzt sollen – wiederum entgegen dem Statut der DKP - Delegiertenwahlen zum Parteitag auf einer „Versammlung der Mitglieder im Gebiet der ehemaligen Bezirksorganisation Südbayern“ am 9.12. 2017 durchgeführt werden, zu der der Parteivorstand einlädt. (Siehe Anzeige des PV in der UZ vom 20.10.2017)

 

Es soll offensichtlich eine Parteitag durchgeführt werden, zu dem nicht alle Delegierten ordnungsgemäß gewählt werden können;

ein Parteitag, in dessen Vorfeld die PV-Mehrheit durch die Androhung eines Unvereinbarkeitsbeschlusses gegen das Netzwerk kommunistische Politik ohnehin schon jede offene Debatte nach Kräften behindert wird;

ein Parteitag, in dessen Vorfeld unsere Bezirksorganisation aufgelöst wird und  Neuwahlen auf einen unbestimmten Zeitpunkt nach dem Parteitag verschoben werden.

Im „Auflösungsbeschluss“ der 9. PV-Tagung heißt es:

„Die Rechte der Mitglieder der Bezirksorganisation sind ansonsten von diesem Beschluss nicht betroffen, dies betrifft auch ihre Organisation in Grundorganisationen und Kreisen...“

Jetzt verstößt der PV gegen seinen eigenen Beschluss:

Die Gruppen und Kreise sind sehr wohl von diesem undemokratischen Schritt betroffen.

Ihnen wird das Recht genommen, Parteitagsdelegierte zu wählen.

Auch dieses Vorgehen ist nicht nur statutenwidrig, sondern zeigt auch, dass der PV sich linientreue Parteitagsdelegierte zurechtwählen lassen will.

Auch dieses Verfahren widerspricht dem Statut der DKP

Im Statut Art. 7 heißt es:

Die Kreisdelegiertenkonferenz bzw. Kreismitgliederversammlung wählt

die Delegierten zur Landes- und/oder Bezirksdelegiertenkonferenz;

die Delegierten zum Parteitag....

Soweit in einem Bundesland noch keine Bezirks- bzw. Landesorganisation besteht, beruft der Parteivorstand Landesmitgliederversammlungen ein, auf denen die Delegierten – dem Delegiertenschlüssel entsprechend – gewählt werden, mindestens aber drei Delegierte....

Es kann keine Rede davon sein, dass in Südbayern „noch keine“ Bezirksorganisation besteht.

Sie besteht seit der Neukonstituierung der DKP 1968. Siehe entsprechende Protokolle der bisherigen Parteitage und Bezirkskonferenzen in Südbayern.

Sollte der Parteivorstand der Meinung sein, dass diese Bezirksorganisation nicht mehr besteht, irrt er auch in dieser Frage.

Die Gruppen und Kreisvorstände im Bezirk treffen sich weiterhin und der gewählte Bezirksvorstand setzt seine Arbeit fort.

Der BV Südbayern hat bei der zentralen Schiedskommission ein Verfahren zur Wahrung seiner statuarischen Rechte beantragt. Über die Recht- oder Unrechtmäßigkeit des Auflösungsbeschlusses wird die ZSK erst am 2.12. beraten. (4 Monate nach Antragsstellung!) beraten.

Entweder ist dem PV die Entscheidung der ZSK egal, oder er kennt sie schon, da er am 9.12. Delegierte wählen lassen will.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die ZSK ganze 4 Monate braucht, um über einen derart brisanten Fall zu beraten, der Bedeutung für die ganze Partei und die ordnungsgemäße Durchführung des 22. Parteitages hat.

Der Verdacht liegt nahe, dass die ZSK – Entscheidung absichtlich hinausgezögert wird, während der PV Fakten schafft.

Mit diesem Verfahren setzt der PV seine Linie fort, auf andere Meinungen mit administrativen Maßnahmen zu antworten, die noch dazu mindestens in einem Spannungsfeld zum Statut der DKP und dem Parteiengesetz stehen.