21.12.2017: Auf der Bezirksdelegiertenkonferenz der DKP Niedersachsen am 9.12.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:
Zusammenarbeit in der DKP Niedersachsen
Die politische Praxis der einzelnen Grund- und Kreisorganisationen in Niedersachsen ähnelt sich: Sie wird im Wesentlichen bestimmt von den politischen Verhältnissen vor Ort, der Verankerung der Genossinnen und Genossen in Betrieben, Stadtteilen oder übergreifenden Bündnissen, von den personellen und logistischen Möglichkeiten der Partei - und nur nebensächlich von der Haltung der jeweiligen Gruppe bzw. der jeweiligen GenossInnen zur parteiinternen Auseinandersetzung.
Das wollen wir so fortsetzen! Ein Unvereinbarkeitsbeschluss, wie er zum kommenden Parteitag vorgesehen ist, wird die noch vorhandene Handlungsfähigkeit annähernd aller Grund- und Kreisorganisationen in unserer Bezirksorganisation beeinträchtigen oder auch vollkommen zerstören. Die Diskussion unterschiedlicher politischer Positionen ist damit kaum noch möglich. Und: Einem Teil unserer Partei wird signalisiert: Ihr seid in dieser Partei nicht mehr erwünscht.
Wir wollen unsere gemeinsamen, nicht strittigen politischen Vorhaben auch gemeinsam realisieren. Diese Herangehensweise muss auch für die Wahl in die Gremien unserer Partei entscheidend sein: Die politische Aktivität der von Gruppen und Kreisen vorgeschlagenen Genossinnen und Genossen und nicht ihre Haltung im parteiinternen Streit oder die Diskussion in dem einen oder anderen Netzwerk sind die ausschlaggebenden Kriterien.
Wir stellen uns die Zusammenarbeit in der DKP so vor, dass wir über inhaltliche Differenzen offen diskutieren und Beschlüsse gemeinsam umsetzen.
Im Programm der DKP heißt es dazu: „Meinungsvielfalt, streitbare Diskussion und gemeinsame Aktion bilden eine Einheit. Die Mitglieder der DKP lassen sich von dem Grundsatz leiten, dass nur ein einheitliches, von der ganzen Partei getragenes Handeln das Unterpfand ihrer Aktionsfähigkeit und Stärke ist. Voraussetzung dafür ist die solidarische Diskussion und die Erarbeitung von Übereinstimmung. Darum verbindet sich in der DKP breite innerparteiliche Demokratie mit dem Grundsatz der einheitlichen, zentralisierten Aktion.“
Gleichzeitig heißt es im Statut zur Frage der Meinungsbildung:
„Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Dazu gehören das Recht …einzeln oder in Verbindung mit anderen Mitgliedern politische Positionen, Kritik und Vorschläge zu entwickeln, in den Zusammenkünften und Publikationen der Partei alternative politische Positionen zu vertreten und dafür in unserer Partei um demokratische Mehrheiten zu werben.“
Uns ist klar, dass die Balance dieser Grundpfeiler unserer bisherigen Parteistruktur kompliziert ist und es zum Thema Beschlussverbindlichkeit immer wieder Diskussionen geben wird, weil ein Begriff wie „Erarbeitung von Übereinstimmung“ je nach Inhalt eines Beschlusses mehr oder weniger stark gewichtet wird.
In Niedersachsen haben wir beim Thema „Eigenkandidatur zur Bundestagswahl 2017“ dazu einen Beschluss gefasst, der es allen Grund- und Kreisorganisationen bzw. auch allen Genossinnen und Genossen ermöglicht hat, ihren konkreten Beitrag zum politischen Eingreifen in den Wahlkampf zu ermöglichen – unabhängig von der Haltung zur Eigenkandidatur.
Es ist die Verantwortung der Leitungsgremien unserer Partei, zu erkennen, ob es sich lohnt, fehlende Übereinstimmung durch Mehrheitsentscheidungen zu ersetzen. Es ist die Verantwortung der Leitungsgremien unserer Partei, Zeichen zu setzen, um diese geschilderte Haltung zu ermöglichen